Wohnriester
Seit 2008 gibt es die neue Förderung für den Kauf selbstgenutzten Wohneigentums
in der EU oder im Europäischen Wirtschaftsraum.
Die Förderung bekommen alle, die in der gesetzlichen Rentenversicherung sind, Pflichtversicherte, Beamte und deren Ehepartner.
Förderung:
Bis maximal 2100 € jährlich
154 € jährliche Grundzulage pro Person
185 € jährliche Kinderzulage für jedes kindergeldberechtigte Kind vor 2008 geboren
300 € jährliche Kinderzulage für jedes kindergeldberechtigte Kind nach 2008 geboren
200 € einmalige Grundzulage für alle unmittelbar Förderberechtigten unter 25 Jahren,
die einen Riester-Vertrag abschließen
Der Staat prüft ob steuerliche Vorteile durch Sonderausgebenabzug möglich sind.